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Umschulung

Die Umschulung ist eine Förderung durch die Sozialversicherungsträger die bestimmten Gesetzen und Voraussetzungen unterliegt. Das Recht auf eine Umschulung hat der Beantragende nur, wenn dadurch die Chance auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt signifikant steigt.

Wer fördert eine Umschulung?

Eine Umschulung wird gefördert von der Arbeitsagentur, den zuständigen ARGEN vor Ort, der Deutschen Rentenversicherung und die Berufsgenossenschaften.

Aus welchen Gründen kann eine Umschulung gefördert werden

  • Arbeitnehmer die länger beruflich abwesend waren so z. Beispiel wegen Krankheit, Erziehung der Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen.
  • Arbeitnehmer die berufsunfähig geworden sind. Dazu zählen Menschen mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen.
  • Arbeitnehmer die schlechte Wiedereingliederungsmöglichkeiten in den 1. Arbeitsmarkt besitzen.
  • Menschen die eine abgebrochene Ausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung haben, aber keine abgeschlossene Erstausbildung.

Wie lange dauert eine Umschulung?

Eine Umschulung dauert für gewöhnlich zwischen 9 und 24 Monaten. Die meisten Umschüler einer betrieblichen Umschulung steigen im 2. Ausbildungsjahr ein und müssen somit die theoretischen Inhalte der Ausbildung für das 1. Ausbildungsjahr eigenständig nachholen bzw. sollten Förderkurse besuchen.

Welche Arten von Umschulungen gibt es?`

Grundlegend gibt es drei Arten, die schulische, die betriebliche und die überbetriebliche Umschulung, welche nachfolgend nochmals unterschieden werden.

Bei der überbetrieblichen Umschulung wird ein berufsbezogenes Langzeitpraktikum absolviert. Insbesondere Bildungsträger bieten solche Umschulungsmaßnahmen an. Die Praktikumsphase wird dann bei Betrieben bzw. Unternehmen in der umlegenden Region durchgeführt. Der schulische Unterricht wird von dem jeweiligen Bildungsträger vermittelt.

Die betriebliche Umschulung wird gefördert, in dem der Umzuschulende einen Umschulungsvertrag mit dem ausbildenden Unternehmen schließt. Das Unternehmen zahlt für gewöhnlich die tarifliche Ausbildungsvergütung und der jeweilige Träger (Arbeitsagentur, ARGE, Rentenversicherung oder BG) den Ausgleich zu dem was dem Umzuschulenden vom Gesetz zusteht. Die theoretischen Inhalte werden durch die Berufsschule abgebildet.

Die schulische Umschulung - Dies betrifft Berufe die vorwiegend an Berufsfachschulen ausgebildet werden. Die Praxisphase wird jedoch auch durchgeführt. Die Schulen selbst zahlen jedoch keine Ausbildungsvergütung, sondern es entstehen eher zusätzlich Kosten für die Ausbildung.

Welche Gesetze sind maßgebend für die jeweiligen Träger der Sozialversicherung?

Grundlegend ist das BBiG (Berufsbildungsgesetz), mit den §§ 58 bis 65, maßgebend für die Möglichkeit einer Umschulung. Jedoch gibt es viele Einzelnormen und weitere Gesetze die die Förderung und somit Kostenübernahme regeln, so gibt es die:

Für die Arbeitsagentur und ARGE ist das SGB III und insbesondere die §§ 77 ff. zuständig

Rentenversicherung SGB VI

Berufsgenossenschaften SGB VII

Weiterhin kann auch die Berufsausbildungsbeihilfe nach § 59 SGB III (BAB) von Interesse sein. Zumindestens für Personen die als Alternative die reguläre Ausbildung nach dem dualen System in Betracht ziehen.


 

In Kürze: