Gefördert werden Sprachkurse, Arbeitsmarkttrainings, arbeitslose Jugendliche und andere Personenkreise der Ewerbslosen. Seit über 50 Jahren ist der Europäische Sozialfonds bereits in Europa tätig. Seit der Gründung 1957 sind bereits Millarden Hilfsmittel für die unterschiedlichsten Projektschwerpunkte geflossen und werden weiterhin fließen. Die aktuelle Förderperiode läuft bis 2013 und hat in Deutschland die Schwerpunkte Erhöhung der Erwerbstätigkeit, Erhöhung des Weiterbildungsanteils in der Bevölkerung, die Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit, Chancen junger Menschen zu stärken und die Erwerbstätigkeit der Frauen zu verbessern.
Das sogenannte operationelle Programm, ist die Veröffentlichung der ESF Vorgaben zu Fördermöglichkeiten. Die Kostenverteilung, also die sogenannte Kofinanzierung von Maßnahmen durch den ESF betragen ca. 60 %, wobei die restlichen 40 % der Kosten von den Trägern der öffentlichen Hand übernommen werden müssen.
Wer hat die Möglichkeit einer Förderung durch den ESF?
Konkret können sich die unterschiedlichsten Träger bewerben, so z. Beispiel die öffentliche Hand, Wohlfahrtsverbände, Weiterbildungsträger, Sozialpartner und andere sogenannte Nichtregierungsorganisationen. Wichtig ist es den Grundtenor zu halten: "Erwerbstätigkeit in Europa fördern".
Die Förderung und die Mittelvergabe des ESF wird vom Bund und den Ländern geregelt und verwaltet. Jedes Bundesland hat eigene Förderprogramme.
Weblinks:
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