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Das Recht auf Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung

   

Was ist der Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub oder die Bildungsfreistellung ist eine Förderung des deutschen Staates, die für die Zwecke des lebenslangen Lernens eingerichtet wurde. Arbeitnehmer haben demnach die Möglichkeit sich von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich weiterzubilden. Dabei zahlt der Arbeitnehmer die Fortbildungs- bzw. Weiterbildungskosten und der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer von der Arbeit frei. Natürlich unter der Bedingung, dass der Lohn weitergezahlt wird. Dem Arbeitnehmer ist es auch überlassen, welche Art der Weiterbildung er wählt, allerdings gibt es Vorgaben zum fachlichen bzw. inhaltlichen Bezug zur Arbeit oder eine Beziehung zur jetzigen Tätigkeit.

Grundsätzlich gibt es zu beachten, dass der Bildungsurlaub bzw. die Bildungsfreistellung ländergeregelt ist, somit können sich die Bedingungen, Zeiten und Anträge von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Auch gibt es Bundesländer, welche das Gesetz bisher nicht umgesetzt haben, dazu zählen Bayern, Baden Württemberg, Sachsen und Thüringen.

Die Seminare bzw. Weiterbildungen, die für den Bildungsurlaub zugelassen sind unterscheiden sich ebenfalls von Bundesland zu Bundesland. So kann es durchaus vorkommen, dass Fortbildungen im einen Land zugelassen sind, aber in einem anderen Bundesland nicht. Ebenfalls haben auch Auszubildende, obwohl Sie arbeitnehmerähnlich sind, keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Zusätzlich ist für ihr Wunschseminar ausschlaggebend, dass ihr Arbeitsort sich in dem Bundesland befindet, nicht Ihr Wohnort. Beispiel: Sie arbeiten in Bayern und wohnen in Rheinland Pfalz: Sie haben zwar ein Anrecht auf einen Bildungsurlaub in Rheinland Pfalz, aber ihr Arbeitsort, der ausschlaggebend ist für den Anspruch liegt in Bayern. Somit haben Sie keinen Anspruch auf Bildungsurlaub, da in Bayern kein Anspruch besteht.

Wo bekomme ich weitere Informationen der einzelnen Bundesländer?

Da der Bildungsurlaub in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt sein kann, erhalten Sie hier die Webseiten mit den Informationen der einzelnen Länder. Sie finden übrigens auch die Anbieter auf diesen Seiten und die Antragsformulare.

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