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Generell wird beim Vorstellungsgespräch oder Bewerbungsgespräch überprüft, ob Ihre fachlichen Angaben im Lebenslauf und Bewerbungsanschreiben, mit Ihren Aussagen übereinstimmen und ob Ihre Persönlichkeit in das Unternehmen passt. Anhand folgender Fragestellungen wird das Thema Vorstellungsgespräch dargestellt:
Welche Arten von Gesprächen gibt es?
Grundsätzlich lassen sich die Arten von Vorstellungsgeprächen in zwei Kategorien unterteilen. Erstens nach der Strukurierung und zweitens nach der Anzahl der Personen, die das Gespräch führen.
Strukturierung
Das ungezwungene Vorstellungsgespräch: Inhalte und Ablauf sind nicht festgelegt, sehr spontan
Das ordentliche Vorstellungsgespräch: Rahmen wurde zuvor festgelegt. Gesprächsinhalt und Gesprächsablauf sind bedingt festgelegt
Das standardisierte Vorstellungsgespräch: Ablauf und Inhalte des Gesprächs sind festgelegt
Das Stressinterview: Gesprächsinhalt und Gesprächsablauf werden so gestaltet, dass beim Bewerber ein Stressverhalten ausgelöst wird. Erkannt werden soll, wie der Bewerber sich unter diesen Bedingungen verhält.
Anzahl der Personen
1 Person - Vorstellungsgespräch: Gespräch wird meist von Personalverantwortlichem oder Chef geführt. Meist bei kleineren Unternehmen der Fall
2 Personen -Vorstellungsgespräch: Gespräch wird meist von einem Personalverantwortlichem und einem Abteilungsleiter aus dem Fachgebiet
Mehr Personen - Vorstellungsgespräch: Gespräch wird durch zusätzliche Personen erweitert, dies können sein Betriebspsychologe, höhere Vorgesetzte oder Betriebsratsangehörige etc.
Wie läuft ein typisches Gespräch ab?
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Beschreibung |
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Welcome des Bewerbers |
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Fragen zur persönlichen Situation |
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Fragen zu Schulbildung und Weiterbildung |
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Berufliche Fortschritte, Karrierestufen werden hinterfragt |
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Gesprächsführer gibt Informationen zur Firma |
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Evtl. Vertragsklärungen, Fragen zu Gehalt, Sonderleistungen, Tarife etc. |
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Verabschiedung |
Bewerbungsgespräch / Vorstellungsgespräch - Wann sind Fragen zulässig und unzulässig?
Wie man am Ablauf eines Vorstellungsgespächs sehen kann entstehen in jeder Phase Fragen auf die man eine Antwort haben sollte und zwar ohne zu lange zu überlegen. Da sie nun wissen welche Bereiche abgefragt werden können Sie sich bestens vorbereiten. Jedoch bleibt die Frage nach unzulässigen und zulässigen Fragen noch offen. Folgende Tabelle zeigt Ihnen kurz und deutlich was erlaubt ist und was nicht:
| Frage zu |
zulässig |
unzulässig |
| Frage zu beruflicher Tätigkeiten |
Ja |
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| Frage zu vorherigem Einkommen |
Ja, wenn Tätigkeiten vergleichbar sind, an neuem Arbeitsplatz |
Wenn Gehalt nicht von Bedeutung ist, für den neuen Arbeitsplatz |
| Frage zu Behinderungen nach dem Schwerbehindertengesetz |
Ja |
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| Frage zu dauerhaften Krankheiten |
Wenn folgende Sachverhalte zutreffen:
- Eignung eingeschränkt ist
- Gefährdung anderer Arbeitnehnmer
- Evtl. Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitsantritt
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unzulässig bei AIDS. Ausser bei Bewerbungen im medizinischen Bereich, wegen Infizierungsgefahr |
| Frage ob Schwangerschaft besteht |
Nur ausnahmsweise, wenn die Schwangere die vereinbarte Tätigkeit nicht erbringen kann oder sich oder das ungeborene Kind gefährden würde. Generell gilt hierbei die Rechtsprechung zu beachten. |
In der Regel nicht zulässig, wegen eines Urteils des Europäischen Gerichts. |
| Frage zu Vermögens- und Einkommensverhältnisse |
Bei höheren Positionen, z. B. Abteilungsleiter und Manager |
Bei gewöhnlichen Arbeitnehmern |
| Frage zu Bewährung und Gefängnis |
Wenn der Job etwas mit der Befürchtung zu tun hat, dass z. B. Gelder veruntreut werden oder bestimmte Auflagen beim Fahren hat. |
Wenn Vorstrafen nicht relevant sind für die zu besetzende Stelle.
Oder Löschfrist für die Vorstrafe ist abgelaufen |
| Fragen zur Lohnpfändung |
Bei aktueller Lohnpfändung |
nicht mehr aktuelle Pfändung |
| Fragen ob Gewerkschaftangehöriger |
Bei tarifvertragsrelevanten Fragen |
Es muss dem Arbeitgeber ausreichen, wenn er nach Abschluss des Arbeitsvertrages feststellt, ob der Tarifvertrag anzuwenden ist. rechtlich nicht eindeutig (Streitfall) |
| Fragen nach der politischen Gesinnung |
Arbeitgeber ist Partei oder parteiverwandt |
ja |
| Fragen zur religiösen Sachverhalten |
Nur bei kirchlichen Arbeitgebern |
ja |
Muss der Bewerber bestimmte Sachverhalte offenlegen?
Der Bewerber hat auch eine Offenbarungspflicht und muss spätestens beim Bewerbergespräch, auch ohne Verlangen des Arbeitgebers, Informationen preisgeben. Dazu gehören:
- Der Bewerber Kenntnis davon hat, dass er zu Beginn des Arbeitsverhältnisses verhindert sein wird
- Die Bewerberin schwanger ist und dadurch die Arbeitsleistung nicht erbringen kann
- Ein Bewerber der schwerbehindert ist die Arbeitsleistung nicht erbringen kann und dies weiss
- Wenn der Bewerber einem zu Beginn der neuen Tätigkeit rechtswirksamen Verbot des Wettbewerbs unterliegt
Welche Fragen erwarten Sie bei einem Gespräch?
Unterschieden werden die Kategorien:
- Fragen zur persönliche Situation
(Elternhaus, Familienleben und soziale Situation, Derzeitige finanzielle Lage, Gesundheit und Vorstrafen)
- Bildungsgang (schulische Ausbildung, Hochschulausbildung, Berufsausbildung, Weiterbildung)
- Beruflicher Werdegang (fachliche Fähigkeiten, Wechselgründe, bisherige Tätigkeiten)
- Stressfragen
Welche eigenen Fragen können Sie selbst stellen?
Generell gilt, dass Sie keine Fragen mehr zu bereits beantworteten Fragen stellen sollten. Haken Sie die bereits beantworteten Fragen von Ihrer vorgefertigten Liste ab und stellen Sie wirklich nur noch die offenen Fragen. Durch eigene Fragen zeigen Sie ein starkes Interesse an der Firma.
Um sich sinnige oder für Sie wichtige Fragen für ein Vorstellungsgespräch auszudenken, hier einige Kategorien:
- Arbeitsbereich
- Besonderheiten der Tätigkeit
- Kompetenzen und Verantwortungsbereich
- evtl. Vorgänger
- Personalführung
- Bezahlung
- Sozialleistungen
- Weiterbildung und Mitarbeiterentwicklung
- Wirtschaftliche und finanzielle Situation des Unternehmens
- Bedingungen des evtl. neuen Wohnsitzes
Weblinks Vorstellungsgespräch:
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