Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten
 
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Ausbildung Sozialversicherungs- fachangestellter

 

   
 

Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten

Diese Ausbildung untergliedert sich je nach Schwerpunkt der Versicherungsanstalt (Krankenversicherung, knappschaftliche oder landwirtschaftliche Sozialversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung). Sozialversicherungsfachangestellte bearbeiten und klären versicherungsrechtliche Anliegen und Verhältnisse auf dem Gebiet der „Sozialen Sicherung“.

Ausbildungsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen eine Ausbildung zu machen, ist die Hochschulreife. Es gibt jedoch keine gesetzlichen Vorschriften über einen vorgeschriebenen Bildungsabschluss.

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Tätigkeiten und Lerninhalte der Ausbildung

  • Feststellen von Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und der Befreiung
  • Betimmungsgrößen ermitteln und anwenden
  • Gesetzliche Ansprüche auf Maßnahmen der jeweiligen Versicherungsanstalt
  • Wirtschaftlichkeit von Versicherungsleistungen
  • Kundenberatung und –betreuung
  • Verwaltungsverfahren und Gerichtsverfahren
  • Informationssysteme und Kommunikationssysteme sinnvoll nutzen
  • Datenschutz, Uweltschutz
  • Ausbildungsinhalte in der Schule: Wirtschaftslehre, Sozialversicherungslehre, Rechtslehre und Rechnungswesen

Zukunfsaussichten: sehr gut 5/5 Punkte

Weblinks

 

 

 

In Kürze:

ausbildung sozialversicherungsfachangestellter - lehre sozialversicherungsfachangestellter