Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten
Diese Ausbildung untergliedert sich je nach Schwerpunkt der Versicherungsanstalt (Krankenversicherung, knappschaftliche oder landwirtschaftliche Sozialversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung). Sozialversicherungsfachangestellte bearbeiten und klären versicherungsrechtliche Anliegen und Verhältnisse auf dem Gebiet der „Sozialen Sicherung“.
Ausbildungsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen eine Ausbildung zu machen, ist die Hochschulreife. Es gibt jedoch keine gesetzlichen Vorschriften über einen vorgeschriebenen Bildungsabschluss.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Tätigkeiten und Lerninhalte der Ausbildung
- Feststellen von Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und der Befreiung
- Betimmungsgrößen ermitteln und anwenden
- Gesetzliche Ansprüche auf Maßnahmen der jeweiligen Versicherungsanstalt
- Wirtschaftlichkeit von Versicherungsleistungen
- Kundenberatung und –betreuung
- Verwaltungsverfahren und Gerichtsverfahren
- Informationssysteme und Kommunikationssysteme sinnvoll nutzen
- Datenschutz, Uweltschutz
- Ausbildungsinhalte in der Schule: Wirtschaftslehre, Sozialversicherungslehre, Rechtslehre und Rechnungswesen
Zukunfsaussichten: sehr gut 5/5 Punkte
Weblinks
|